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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNNB) 2009
Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNNB) 2010
Anhänge zu den AGB und SNNB 2009
Anhänge zu den AGB und SNNB 2010
Gem. § 65 c Abs. 3 Eisenbahngesetz idgF ist u.a. Trassenbegehren, die nicht die Zuweisung von Zugtrassen zur Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen zum Gegenstand haben, nach der Reihenfolge der Höhe des gesellschaftlichen Nutzens der ihnen zugrunde liegenden Eisenbahnverkehrsleistungen Vorrang einzuräumen. Die beiden österreichischen Zuweisungsstellen SCHIG mbH und ÖBB Infrastruktur Betrieb AG haben folgende Studie in Auftrag gegeben, um die Grundlagen für die Trassenzuweisung nach dem gesellschaftlichen Nutzen zu erstellen. Zuweisung von Zugtrassen bei Überlastung der Schieneninfrastruktur
Produktkatalog Produktkatalog 2009
Produktkatalog 2010
Hilfstafeln für die Bremsberechnung Güterzüge bis max. 120 Achsen (Richtung 1)
Güterzüge bis max. 120 Achsen (Richtung 2)
Personenzüge bis max. 60 Achsen und Güterzüge bis max. 80 Achsen (Richtung 1)
Personenzüge bis max. 60 Achsen und Güterzüge bis max. 80 Achsen (Richtung 2)
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