GKB Geschäftsbericht 2021

1 Geschäftsbericht 2021

2 G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 0 2 1 Inhalt Bericht der Geschäftsführung ....................... 3 Bericht des Aufsichtsrates ............................. 7 Lagebericht ................................................... 9 Bilanz zum 31.12.2021 . .............................. 15 Gewinn- und Verlust-Rechnung .................. 19 Anlagenspiegel . .......................................... 23 Anhang zur Bilanz und G&V-Rechnung ...... 27 Bestätigungsvermerk .................................. 41 Generaldirektor KR Mag. Franz Weintögl Geschäftsführer Prok. Peter Kronberger Leitung Unternehmensbereich Mobilität Prok. Mag. Gerald Klug Leitung Unternehmensbereich Infrastruktur / Personal Prok. Mag. Dieter Monsberger Leitung Unternehmensbereich Konzernfinanzen Aufsichtsratsagenden Prok. Mag. Dr. Claudia Holzer, LL.M. Leitung Unternehmensbereich Beteiligungsmanagement Interne Services

3 3 Bericht der Geschäftsführung

4 B E R I C H T D E R G E S C H Ä F T S F Ü H R U N G GKB durch Innovation auf Erfolgskurs Das Jahr 2021 stand natürlich auch bei der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH und ihren Joint Ventures weiter im Zeichen der Coronavirus-Pandemie. Sie forderte die Unternehmensgruppe in ihrer Gesamtheit, spornte die Belegschaft aber zu großartigen Leistungen an. Zwar brachte auch das zweite Jahr der globalen Pandemie für die GKB/LTE-/ADT-Unternehmensgruppe neue Schwierigkeiten und Probleme mit sich, doch die GKB und ihre Joint Ventures kamen insgesamt gut durch diese Rechnungsperiode. Elektrifizierung: GKB hält trotz Schwierigkeiten Kurs! Die GKB hielt trotz der Krise an den Ausbauplänen und Entwicklungskonzeptionen fest und arbeitete weiter an der Mobilitätswende für die Weststeiermark. Die Elektrifizierung der GKB ist und bleibt das zentrale Zukunftsprojekt des Unternehmens, welches spätestens 2040 klimaneutral sein soll. Mit Herbst 2021 nahm das Elektrifizierungsprojekt weiter deutlich an Fahrt auf. Im ersten bzw. zweiten Quartal 2022 wurden erste Genehmigungsverfahren abgeschlossen und das Projekt trat in die Umsetzungsphase ein. Die Projekte sind aktuell alle im Zeitplan. Außerdem wurde die Projektkommunikation ausgeweitet, der Dialog mit Betroffenen und Interessierten gesucht und eine Ombudsstelle installiert. Auch die Sicherungstechnik- und die Bahnhofsoffensive in der Weststeiermark wird fortgesetzt. Die Elektrifizierung der weststeirischen S-Bahn-Strecken wird einen großen Beitrag zur Erreichung der Klima- und Umweltschutzziele leisten. Die Steiermark und ihre Bevölkerung, aber auch das Unternehmen werden (volks-)wirtschaftlich von der Elektrifizierung und der damit verbundenen Ausweitung des Mobilitätsangebotes profitieren. Durch Innovation und Flexibilität erfolgreich im Wettbewerb Die GKB ist seit mehr als 160 Jahren der führende Mobilitätsdienstleister der Weststeiermark und die Unternehmensgruppe ist seit über 20 Jahren im internationalen Schienengüterverkehr sehr erfolgreich. Um weiter erfolgreich zu sein, setzte die GKB von jeher auf Innovation und Flexibilität. Mitte des Jahres wurde die GKB mit der Fortführung der überaus innovativen Mikro-ÖV-Projekte RegioMobil und WEINmobil, welche sehr erfolgreich gemeinsam mit dem Regionalmanagement Südweststeiermark umgesetzt werden, beauftragt. Spätestens seit 2021 steht die GKB nämlich auch in ihrem Kerngeschäft, dem regionalen bzw. lokalen Personenverkehr in der Weststeiermark, vermehrt im Wettbewerb mit privaten Anbietern und unterliegt dabei den Marktkriterien. Die GKB reagierte darauf mit Flexibilität und konnte in diesem Bilanzjahr bei einer europaweiten Ausschreibung den Zuschlag für das Busbündel Voitsberg gewinnen, dadurch traten mit Sommer 2021 umfangreiche Fahrplanausweitungen im Busverkehr dieses Bezirks in Kraft. Im Sommer 2022 erfolgte die Ausschreibung des Busbündels Deutschlandsberg. Der GKB-Busbetrieb war KR Mag. Franz Weintögl Generaldirektor

5 der erste Unternehmensteil, der von dieser neuen Entwicklung betroffen war, allerdings könnte es zukünftig auch im (Regional-)Bahnverkehr zu regelmäßigen Ausschreibungen kommen. Die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH ist aktuell – dank flacher und regional verankerter Strukturen – gut aufgestellt und flexibel genug, um wirtschaftlich erfolgreich agieren und Innovationen vorantreiben zu können. Die zukünftige Unternehmensstruktur der GKB Im Frühherbst 2021 wurde die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH offiziell darüber informiert, dass das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Infrastruktur und Technologie (BMK) die Ausgliederung des Infrastrukturbereiches der GKB aus dem Unternehmen prüft. Im Frühsommer 2022 wurde vom BMK im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) entschieden, dass der Teilbetrieb Infrastruktur der GKB in die ÖBB-Infrastruktur AG eingegliedert werden soll. Zur Umsetzung der Ausgliederung wird ein Bundesgesetz vorbereitet. Der Vorstand der ÖBB-Infrastruktur AG und die Geschäftsführung der GKB wurden zudem schriftlich ersucht, alle erforderlichen Vorbereitungen für die effiziente und zeitgerechte Umsetzung zu treffen. B E R I C H T D E R G E S C H Ä F T S F Ü H R U N G

6 4 G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 0 2 1

7 7 Bericht des Aufsichtsrates

8 Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2021 die ihm nach Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH (GKB) zeitnah und kontinuierlich überwacht. Wir haben uns dabei vom Geschäftsführer ausführlich über die Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der Geschäftsführung und Unternehmensplanung sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle unterrichten lassen und uns mit diesem darüber beraten. Sitzungen des Aufsichtsrates fanden im Geschäftsjahr 2021 am 24. März, am 29. Juni, am 29. September und am 17. Dezember statt. Des Weiteren wurde eine Bilanzausschusssitzung des Aufsichtsrates der GKB am 23. Juni einberufen, wo der einstimmige Beschluss gefasst wurde, dem Aufsichtsrat die Bilanzen mit der entsprechenden positiven Empfehlung des Bilanzausschusses vorzulegen. Weiters wurde am 17. Dezember eine Bilanzausschusssitzung zum laufenden Geschäftsjahr 2021 abgehalten. Zusätzlich fanden zu diversen Spezialthemen außerordentliche Sitzungen am 3. August und am 30. August statt. In den Sitzungen wurde über denGeschäftsverlauf sowie über wesentliche Vorgänge im Unternehmen berichtet. Einen weiteren Schwerpunkt der Aufsichtsratsarbeit bildeten Entscheidungen über die von der Geschäftsführung vorgelegten Investitionsprogramme in den Bereichen Infrastruktur undAbsatz als eine der wesentlichen Grundlagen, um die Wettbewerbsfähigkeit desAbsatzbereiches nachhaltig zu stärken. In diesem Sinne sind die bereits der GKB im Rahmen von Vergabeverfahren erteilten Aufträge im Busbereich sowie im Mikro-ÖV wichtige Weichenstellungen. Der Aufsichtsrat unterstützt die GKB-Strategie, die eine weitere Attraktivierung des Mobilitätsangebots für Personen- und Güterverkehr sowie eine schrittweise Erreichung von Klimaneutralität vorsieht. Der Einzelabschluss und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 sowie die Lageberichte wurden durch Mag. Edgar Pitzer, Kanzlei Pro Revisio Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Hartenaugasse 6a, 8010 Graz, geprüft. Die Prüfung hat nach ihrem abschließenden Ergebnis keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. DerAbschlussprüfer hat daher bestätigt, dass der Einzelabschluss und der Konzernabschluss sowie die Lageberichte den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Dem Ergebnis der Abschlussprüfung schließt sich der Aufsichtsrat an. Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH für ihre wertvolle Unterstützung und ihre engagierte Mitarbeit - nicht nur für ein weiteres erfolgreiches Geschäftsjahr, sondern insbesondere auch für die von allenmitgetragenen, unverzüglich gesetztenMaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise. B E R I C H T D E S A U F S I C H T S R A T E S Bericht des Aufsichtsrates Maga. Elisabeth Landrichter AR-Vorsitzende Für den Aufsichtsrat Maga. Elisabeth Landrichter, Vorsitzende

9 9 Lagebericht

10 L A G E B E R I C H T der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH zum 31.12.2021. Lagebericht 1. Bericht über denGeschäftsverlauf und diewirtschaftliche Lage 1.1 Geschäftsverlauf Die positive Ergebnisentwicklung setzt sich trotz der sich ständig ändernden Pandemiebestimmungen weiterhin fort. Von den Rückgängen der Personenbeförderung ist zum Teil nur mehr der Busbereich betroffen. Der Eisenbahnpersonenverkehr erwirtschaftete im Jahr 2021 das erwartete Ergebnis, weil durch Bruttoverträge keine Abhängigkeit mehr von Fahrkarteneinnahmen besteht. Das Ausschreibungsbündel Voitsberg konnte der Busbereich für sich entscheiden. Im Jahr 2022 erfolgte auch der Zuschlag für das Ausschreibungsbündel Deutschlandsberg an die GKB. Gemeinsam mit dem Partner Watzke konnte dieser Bereich die bestehenden Verkehre halten und die Erweiterungen dazugewinnen. Nachdem der Busbereich ausschließlich im Wettbewerb mit anderen Bietern steht, haben sich die erzielbaren Margen markant reduziert. Die Einnahmen sind jedoch analog Eisenbahnpersonenverkehr ebenfalls unabhängig von der Fahrgastentwicklung gegeben. Der Bereich Infrastruktur steuert mit den in den nächsten Jahren anstehenden massiven Investitionen, die vorwiegend mit der Elektrifizierung des gesamten Streckennetzes in Abstimmung mit dem Bau der Koralmbahn zusammenhängt, auf ihren Höhepunkt zu. Bis zum Jahr 2025 steigt das jährliche Investitionsvolumen bis auf das 10-fache der bisherigen Investitionen an. Neben der Planung, Einleitung und Abwicklung der Investitionen wurde parallel ein Kostenmonitoring erarbeitet und eingeführt, um eine möglichst effiziente und kostengünstige Umsetzung zu gewährleisten. Die derzeit im Raum stehenden Diskussionen über die Eingliederung des Infrastrukturbereiches in die ÖBB kommt dabei zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Gerade in einer Phase, wo Motivation und Arbeitsleistung in einem noch nicht da gewesenen Ausmaß abgerufen werden müssen, um das Investitionsvolumen technisch und wirtschaftlich optimal umzusetzen, bedarf es hoch motivierter Mitarbeiter:innen. Das 9. mittelfristige Investitionsbudget wurde nunmehr mit 9.3.2022 unterzeichnet, wobei die Umsetzung bereits im Jahr 2021 begonnen hat. Aus diesem Grund steigen die Eigenleistungen der GKB im Vergleich zum Vorjahr massiv an. Die Steigerungen beim Treibstoffverbrauch im Vergleich zum Vorjahr resultieren vor allem aus Mehrleistungen im Schienenpersonenverkehr und im Busbereich durch neue Verträge. Steigerungen bei der Fahrparkerhaltung resultieren aus einer vermehrten Umsetzung größerer und damit arbeitsintensiverer Instandhaltungsstufen. Die Personalaufwendungen steigen gem. Kollektivvertragsabschluss im November 2021 um 3,7 % an. Nachdem auch künftig bei den Kollektivvertragsverhandlungen mit höheren Abschlüssen gerechnet wird, kam es zu einer Anpassung der Rückstellungswerte für Jubiläumsgelder und Abfertigungen. Der Zinssatz für Veranlagungen bleibt weiterhin auf einem historischen Tiefstand bzw. werden seitens der Kreditinstitute bereits Negativzinsen für Guthaben bei Banken verrechnet. Aus diesem Grund werden die Mittel derzeit im GKB-Konzern für Zwischenfinanzierungen eingesetzt.

11 L A G E B E R I C H T 1.1.1 Vermögenslage (inkl. Kennzahlen) Das buchmäßige Vermögen der Gesellschaft besteht im Wesentlichen aus Sachanlagen, flüssigen Mitteln und kurzfristigen Finanzforderungen (insgesamt rd. 93 %). Die Finanzierung des Vermögens erfolgt zum überwiegenden Teil mit Eigenkapital und Kostenbeiträgen von Dritten (insgesamt rd. 88 %). 1.1.2 Finanzlage (inkl. Kennzahlen) Das Working Capital stellt das kurzfristige Finanzierungspotential dar und ist mit € 62,2 Mio. positiv (Vorjahr: € 66,8 Mio.). Die Eigenmittelquote gem. URG beträgt 82,1 % (Vorjahr: 78,9 %), die fiktive Schuldentilgungsdauer kann wie in den vergangenen Jahren rechnerisch nicht dargestellt werden, da die liquiden Mittel die bilanziellen Verbindlichkeiten übersteigen. Beträgt die Eigenmittelquote weniger als 8 % und die fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre, so liegt ein gesetzlich vermuteter Reorganisationsbedarf vor. Zum Stichtag 31.12.2021 ist die Vermutung eines Reorganisationsbedarfs nicht gegeben. 1.1.3 Ertragslage (inkl. Kennzahlen) Der Jahresüberschuss der GKB im Jahr 2021 beträgt € 3,4 Mio., im Vorjahr waren es € 3,7 Mio. Die Ergebnisverminderung ist im Wesentlichen auf deutliche höhere Instandhaltungserfordernisse bei Loks zurückzuführen. 1.2 Bericht über die Tochtergesellschaften Der Konzernabschluss der GKB wird beim Firmenbuchgericht Graz offengelegt, in diesem sind sämtliche konsolidierungspflichtigen Tochter- und Enkelgesellschaften enthalten. Die Et Equity in den Konzernabschluss der GKB einbezogene Beteiligungsgesellschaft ADT erzielte im Jahr 2021 Umsatzerlöse von € 10,0 Mio. (Vorjahr € 9,8 Mio.) und einen Jahresüberschuss von € 2,8 Mio. (Vorjahr € 0,5 Mio.) bei einer Bilanzsumme von € 16,8 Mio. (Vorjahr € 13,4 Mio.). Die Anzahl der Mitarbeiter:innen beträgt im Jahr 2021 39, im Jahr 2020 waren es 40. Weiterhin bestehen Behinderungen am slowenischen Streckennetz, wofür die Slowenische Staatsbahn eine entsprechende Entschädigung auszahlen musste. Die ADT hat im Geschäftsjahr Jahr 2021 € 0,1 Mio. an die GKB ausgeschüttet. 1.3 Bericht über die Zweigniederlassungen Die GKB besitzt keine Zweigniederlassungen. 1.4 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 1.4.1 Umwelt, Sicherheit, Qualität Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wurde ein betriebliches Mobilitätskonzept entwickelt, welches sich neben der Nutzung von E-Fahrzeugen mit begleitenden infrastrukturellen Maßnahmen sowie Parkraumbewirtschaftung beschäftigt. Ziel ist es, öffentliche Verkehrsmittel für eigene Mitarbeiter:innen und Fahrgäste noch attraktiver zu machen. Dabei wird neben dem Einsatz gängiger E-Antriebe auch der Einsatz von wasserstoff-betriebenen Fahrzeugen geprüft. Spätestens ab 2028 sollen alle Fahrzeuge auf CO2-neutrale Antriebe umgestellt sein. Im Bereich des Mikro-ÖV für Pendelnde ist der Ausbau des Mikro ÖV in der Südweststeiermark geplant, wo bestehende Verbindungen ausgebaut und neuer Verbindungen geschaffen werden sollen.

12 L A G E B E R I C H T Den Quantensprung in Bezug auf Klimaneutralität wird allerdings die Elektrifizierung des gesamten GKB-Streckennetzes bringen, der bis 2025 auf dem Wieser Ast, bis 2028 auf dem Köflacher Ast umgesetzt sein soll. Hier liegen über zwei Drittel des CO2-Einsparungspotentials, dass die GKB zu heben im Stande ist. Ob die Busverkehre auch auf Busse mit alternativen Antriebstechniken umgestellt werden, liegt in der Hand der Auftraggeber. Hier wäre mit rd. 15 % der nächste größere Schritt erreichbar. Die für die GKB relevanten rechtlichen und normativen Anforderungen für die Bereiche Eisenbahnsicherheit, Qualität sowie Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ergeben sich aus den einschlägigen Bestimmungen des EURechts, wie z. B. der Richtlinie (EU) 2016/798 und allen damit zusammenhängenden eisenbahnrechtlichen Vorgaben auf europäischer und nationaler Ebene sowie aus den Systemnormen ISO 9001 und ISO 45001. Als zentrales Steuerungsinstrument für die Erfüllung aller Anforderungen bedient sich die GKB eines Integrierten Managementsystems. 1.4.2 Mitarbeiter:innen Auch im Jahr 2021 war die Personalarbeit von der Corona-Pandemie geprägt. Durch die Einführung, Aufrechterhaltung und Kontrolle sämtlicher Maßnahmen wie Hygienevorschriften, FFP2-Maskenpflicht, Umstellung auf Online-Besprechungen, Homeoffice-Regelung, Arbeiten in geteilten Teams, Einrichten einer betrieblichen Covid-Teststraße, umfangreiche Aufklärungsarbeit und vieles mehr konnte der Betrieb im gesamten Jahr 2021 uneingeschränkt aufrechterhalten werden. Im Bereich des Busbetriebes kam es 2021 zur Neuausschreibung des Linienbündels Voitsberg. Die Neuausschreibung des Linienbündels Deutschlandsberg erfolgte im Jänner 2022. Um ein in der Branche vergleichbares Kostenniveau und wettbewerbsfähige Arbeitszeitregelungen zu erreichen, wurden die 53 Buslenker:innen und die 2 Reinigungskräfte des Busbetriebes mit 01.07.2021 mit einvernehmlichen Dienstvertragsänderungen von den Eisenbahn-Kollektivverträgen auf den Bundeskollektivvertrag für Dienstnehmer in den privaten Autobusbetrieben umgestellt. Mit 01.11.2021 und mit einer Laufzeit von 13 Monaten wurden die Gehälter und Zulagen um 3,7 % erhöht. Die GKB beschäftigt zum 31.12.2021 496 Mitarbeiter:innen, zum 31.12.2020 waren es 453 Mitarbeiter:innen. Der Personalaufwand betrug im Jahr 2021 € 29,1 Mio., im Jahr 2020 lag er bei € 28,1 Mio. 1.4.3 Sonstige nicht finanzielle Leistungsindikatoren GKB verfügt seit 2012 über ein gut implementiertes Compliance Management System. Jährlich finden stichprobenartige Überprüfungen auf Basis der jährlich neu bewerteten Compliance-Risikoanalyse statt. Der Schwerpunkt besteht aus Korruptionsprävention und der Einhaltung externer/interner Vorschriften und Richtlinien. Die laufenden Kontrollen konnten die Eintrittswahrscheinlichkeit von Complianceverstößen in allen Bereichen deutlich verringern. Der Code of Conduct wurde sämtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch Schulungen sowie in Einzelgesprächen nachweislich nähergebracht. Ein hauseigenes E-Learning-Tool wird dazu seit 2018 erfolgreich eingesetzt. Bei Bedarf erfolgen Präsenzschulungen direkt in den Abteilungen. Regelmäßige wiederkehrende Überprüfungen werden durch die Compliance Beauftragte durchgeführt und bei Bedarf Maßnahmenvorschläge daraus entwickelt.

13 L A G E B E R I C H T Es ergehen jährlich Berichte an die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat. Des Weiteren verfügt die GKB über ein sehr umfassendes Internes Kontrollsystem, welches sowohl seitens des Wirtschaftsprüfungsunternehmens als auch der Internen Revision laufend überwacht wird. Schwerpunkte dabei sind das 4-Augenprinzip, die Funktionstrennung, sowie die IT-Berechtigungen. GKB betreibt zusätzlich dazu ein Risikomanagementsystem gem. der Verordnung (EU) 402/2013. Auf Basis der strategischen Ausrichtung werden zur Steuerung von Chancen und Risiken operative Ziele abgeleitet und deren Umsetzung mittels Prozesskennzahlen verfolgt. Dabei wird neben der Überprüfung von Teilsystemen immer auch die Sicherheit des Gesamtsystems betrachtet. 2. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens 2.1 Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens Mittlerweile wurde der Finanzierungsvertrag, der im Wesentlichen Investitionen zur Erreichung der Klimaziele beinhaltet, seitens des Bundes Ende 2021 unterzeichnet. Mit der Unterzeichnung des Landes Steiermark im ersten Quartal des Jahres 2022 wurde der Vertrag rechtskräftig und konnten die Maßnahmen mit Hochdruck eingeleitet werden. Die Planungen sehen dabei vor, dass mit der Fertigstellung der Koralmbahn im Jahr 2025 der Abschnitt Wettmannstätten – Wies sowie der Graz-Köflacherbahnhof elektrifiziert sein müssen. Die restliche GKB wird dann spätestens 2028 elektrifiziert sein. Ungelöst bleibt das Thema Abspaltung GKB-Infrastruktur und dessen Eingliederung in die ÖBB sowie die damit zusammenhängenden Auswirkungen. Einerseits gilt es in einem sehr engen Zeitkorsett, den Investitionszeitplan jedenfalls umsetzen zu müssen. Andererseits würde eine Abspaltung das Unternehmen vom integrierten Eisenbahnunternehmen in ein Eisenbahnverkehrsunternehmen wandeln und sich in dieser neuen Struktur neu aufstellen bzw. eine positive Fortbestehensprognose darlegen. Gerade in Anbetracht der auf das Unternehmen zukommenden massiven Änderungen stellt der Wunsch des Eigentümers eine besondere Herausforderung dar. Aufgrund der etappenweisen Elektrifizierung besteht die Notwendigkeit, über einen Zeitraum von mehreren Jahren Verkehre mit zwei Traktionsarten, E-Traktion und Diesel-Traktion, anzubieten. Darüber hinaus sind aufgrund der veralteten Instandhaltungsmöglichkeiten und bestehenden Provisorien massive Investitionen in erforderlichen Werkstättenhallen und Abstellanlagen notwendig. Nachdem der Standort in Graz nach Inbetriebnahme der Koralmbahn an einer bedeutenden österreichischen Verkehrsachse liegt, werden Zusatzauslastungen durch externe Betreiber erwartet. Weiters wird mit einem Ausbau der S-Bahn gerechnet, um die Verlagerung des Individualverkehres auf öffentliche Verkehrsmittel voranzutreiben. Der Busbereich konnte im Zuge der Teilnahme an Ausschreibungen die bestehenden Verkehre nicht nur halten, sondern gemeinsam mit einem Partner ausbauen. Nachdem die ausgeschriebenen Kilometerleistungen maßgeblich erhöht wurden, kommen auch deutlich mehr Mitarbeiter:innen und Busse zum Einsatz. Es werden auch im Busbereich Bruttoverträge ausgeschrieben, d.h. es werden die Kosten der tatsächlich angebotenen Leistung abgegolten und direkte Fahrkarteneinnahmen werden an die Verbundgesellschaft retourniert.

14 Der Vergabewettbewerb im Busbereich zeigt aber deutliche Margeneinbrüche aufgrund des harten Konkurrenzkampfes der am Markt befindlichen Unternehmen. 2.2 Wesentliche Risiken und Ungewissheiten Durch derzeit ausreichende Liquidität und mangels offener Kredite sind bei der GKB weder ein Liquiditäts- noch ein Zinsänderungsrisiko absehbar. Sämtliche Geschäftstransaktionen werden zudem im Euro abgewickelt, sodass auch ein Währungsrisiko nicht zum Tragen kommt. Spekulative Finanzinstrumente kommen nicht zur Anwendung. Zu einem Kontrahentenrisiko wird es hinkünftig durch Ausschreibungen im Busbereich kommen. Einerseits werden die Margen vor allem im ersten Vergabeverfahren deutlich geringer ausfallen als bisher, andererseits besteht die Gefahr, dass ein Teil der bisherigen Kurse durch Konkurrenten übernommen werden. Grundsätzlich bestehen Risiken aus dem operativen Geschäftsbetrieb und werden im Zuge einer FMEA-Risikoanalyse bewertet. Durch die Umsetzung der dort empfohlenen Maßnahmen kommt es jedoch zu einer ausreichenden Risikominimierung. Es ist aktuell noch nicht abschätzbar, wie sich Covid-19 im Herbst 2022 entwickeln und wie die Wirtschaft durch die Ukraine-Krise weiter beeinflusst wird. Damit sind auch die anhaltenden negativen Auswirkungen auf die globalisierte Weltwirtschaft, die Beschaffungs- und Absatzmärkte und somit auch auf unsere Gesellschaft nicht seriös beurteilbar. Die GKB erhält vom BMK bis dato jährlich bedeutsame Infrastrukturtransferzahlungen, welche auch für die Zukunft fix eingeplant sind. 3. Bericht über die Forschung und Entwicklung Bei der GKB wird keine Forschung und Entwicklung betrieben. Generaldirektor KR Mag. Franz Weintögl Graz, am 21. April 2022 L A G E B E R I C H T

15 Bilanz zum 31. Dezember 2021

16 B I L A N Z Z U M 3 1 . D E Z E M B E R 2 0 2 1

17 B I L A N Z Z U M 3 1 . D E Z E M B E R 2 0 2 1

18 G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 0 2 1

19 19 Gewinn- & Verlustrechnung

20 G E W I N N & V E R L U S T R E C H N U N G

21 G E W I N N & V E R L U S T R E C H N U N G

22 4 G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 0 2 0 1

23 23 Anlagenspiegel

24 A N L A G E N S P I E G E L

25 A N L A G E N S P I E G E L

26 4 G E S C H Ä F T S B E R I C H T 2 0 2 1

27 Anhang zur Bilanz und G&V-Rechnung

28 A N H A N G Z U R B I L A N Z U N D G & V - R E C H N U N G ANHANG zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021 der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH I. Erläuterungen 1. Allgemeines Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 189 ff der Rechnungslegungsbestimmungen des UGB in der derzeit geltenden Fassung erstellt. Dabei wurden die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und die Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, beachtet. Die Bilanzierung, die Bewertung und der Ausweis der einzelnen Posten des Jahresabschlusses wurden nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 196 bis 211 UGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß § 221 UGB vorgenommen. Da es sich bei der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH, Graz, (im Folgenden kurz „GKB“ oder „Gesellschaft“) um eine große Kapitalgesellschaft handelt, wurden überdies die Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften beachtet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Beachtung des Grundsatzes der Vollständigkeit. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden – soweit gesetzlich geboten – berücksichtigt. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört unter anderem die Ausübung einer eisenbahnrechtlichen Konzession. Gemäß § 223 (4) UGB wurde die gesetzliche Gliederung für den Eisenbahnbetrieb im Anlagevermögen um eisenbahnspezifische Posten und auf der Passivseite um den Posten Kostenbeiträge von Dritten erweitert. Bei Zahlenangaben werden in der Folge die Vorjahreswerte in Klammern dargestellt. 2. Anlagevermögen a) Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern werden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt:

29 A N H A N G Z U R B I L A N Z U N D G & V - R E C H N U N G Software 3 - 5 Jahre Rechte 10 - 20 Jahre Wesentlichen dauerhaften Wertminderungen wird durch die Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen Rechnung getragen. Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. b) Sachanlagen Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Einzelanschaffungswert von EUR 800,00 (Vorjahr: EUR 800,00) werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern werden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt: Geschäftsgebäude und andere Baulichkeiten 15 – 50 Jahre Tunnel und Durchlässe 20 - 80 Jahre Gleisanlagen 15 - 25 Jahre Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 10 - 25 Jahre Betriebsmittel (Fahrzeuge) 5 - 30 Jahre Technische Anlagen und Maschinen 10 - 20 Jahre Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 15 Jahre Außerplanmäßige Abschreibungen werden zusätzlich vorgenommen, wenn voraussichtlich dauernde Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, eintreten. Die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen enthalten neben den Einzelkosten Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. c) Finanzanlagen Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Börsenkursen am Bilanzstichtag angesetzt. Wesentlichen dauerhaften Wertminderungen wird durch die Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen Rechnung getragen. Insofern die Wertminderung entfällt wird die außerplanmäßige Abschreibung entsprechend berichtigt und als Zuschreibung ausgewiesen. 3. Umlaufvermögen a) Vorräte Die Bewertung der Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Einstandpreisen. Für überdurchschnittlich lang lagernde Bestände wurden Abwertungen zwischen 10 % und 80 % vorgenommen. b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen sind mit dem Nennbetrag, die sonstigen Vermögensgegen-

30 A N H A N G Z U R B I L A N Z U N D G & V - R E C H N U N G stände mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Für dubiose Forderungen werden Einzelwertberichtigungen in angemessenem Umfang gebildet. Forderungen in Fremdwährungen werden mit demAnschaffungskurs oder mit dem niedrigeren Devisengeldkurs zum Bilanzstichtag angesetzt. c) Liquide Mittel Die liquiden Mittel beinhalten den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten. 4. Aktive latente Steuern Aktive latente Steuern resultieren aus Differenzen, die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt grundsätzlich mit dem Steuersatz von 25% (Vorjahr: 25%) ohne Berücksichtigung einer Abzinsung. Eine Saldierung von aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern wird vorgenommen, wenn die Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden rechtlich möglich ist. Zum Bilanzstichtag liegen steuerrechtliche Verlustvorträge in Höhe von EUR 287.401.683,70 vor. Ein Posten aus aktiven latenten Steuern wird nicht gebildet, siehe dazu auch Seite 12. 5. Kostenbeiträge von Dritten Dieser wesentliche Posten wurde gemäß § 223 Abs. 4 UGB in der Bilanz unverändert beibehalten. 6. Rückstellungen Die Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen und die Vorsorge für Jubiläumszuwendungen erfolgt unter Anwendung der AFRAC Stellungnahme 27 „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (Dezember 2020)“ nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Teilwertverfahren unter Zugrundelegung der biometrischen Richttafeln AVÖ 2018-P mit einem Rechnungszinssatz von 1,20% (Vorjahr: 1,34%). Der Berechnung wurde ein Gehaltstrend von 2,5% (Vorjahr: 2%) zugrunde gelegt. Beim verwendeten Rechnungszinssatz handelt es sich um einen 5-Jahres-Durchschnittszinssatz bei 15-jähriger Restlaufzeit. Die sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips für alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen. 7. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden mit dem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

31 A N H A N G Z U R B I L A N Z U N D G & V - R E C H N U N G 8. Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten. II. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederungen der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind im angeschlossenen Anlagespiegel ersichtlich. Der Grundwert der Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grund beträgt EUR 516.198,11 (2020: TEUR 524). Die geringwertigen Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagespiegel als Zu- und Abgang dargestellt. Die Ausleihungen betragen EUR 1.405,61 (2020: TEUR 2). Die darin enthaltenen Beträge mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr belaufen sich auf TEUR 0 (2020: TEUR 0). 2. Vorräte Die in der Bilanz ausgewiesenen Vorräte setzen sich wie folgt zusammen: Vorräte 31.12.2021 31.12.2020 Hilfs- und Betriebsstoffe 4.614.805,51 3.891.384,93 noch nicht abrechenbare Leistungen 186.814,93 0,00 geleistete Anzahlungen 248.357,53 31.883,24* Gesamt 5.049.977,97 3.923.268,17 * geleistete Anzahlungen für Hilfs- und Betriebsstoffe 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Von den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen EUR 145.481,64 (2020: TEUR 146) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und EUR 12.100.000,00 (2020: TEUR 4.200) sonstige Forderungen. Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen mit EUR 9.512,64 (2020: TEUR 64) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Es gibt keine wechselmäßig verbrieften Forderungen und keine Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen. In den sonstigen Forderungen sind wesentliche Erträge in Höhe von EUR 2.691.224,03 (2020: TEUR 5.558) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. Unter den sonstigen Forderungen wird eine Forderung aus einem Förderübereinkommen mit dem Land Steiermark in Höhe von TEUR 7.947 (2020: TEUR 8.781) ausgewiesen, welche zwecks Besicherung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten an das betreffende Kreditinstitut mittels Abtretungsvertrag still abgetreten wurde.trag still abgetreten wurde.

32 4. Guthaben bei Kreditinstituten In den Guthaben gegenüber Kreditinstituten sind Festgelder in unterschiedlichen Tranchen von insgesamt TEUR 28.000 (2020: TEUR 49.000) enthalten, welche entsprechend der Liquiditätsplanung veranlagt wurden. 5. Eigenkapital Das zum Bilanzstichtag im Firmenbuch eingetragene Stammkapital beträgt EUR 4.000.000,00 (2020: TEUR 4.000) und ist zur Gänze eingezahlt. 6. Kostenbeiträge von Dritten Zur Anschaffung von Investitionsgütern des Eisenbahnbetriebes wurden Kostenbeiträge von Dritten gewährt, welche in der Bilanz unter dem Posten Kostenbeiträge von Dritten gesondert ausgewiesen werden. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der Investitionen. A N H A N G Z U R B I L A N Z U N D G & V - R E C H N U N G

33 7. Rückstellungen Die Rückstellungen für Abfertigungen gliedern sich wie folgt auf: 31.12.2021 31.12.2020 EUR EUR Rückstellungen für Abfertigungen 2.299.892,00 2.125.399,00 A N H A N G Z U R B I L A N Z U N D G & V - R E C H N U N G

34 Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt: 31.12.2021 31.12.2020 EUR EUR Noch nicht konsumierte Urlaubstage (inkl. Zeitguthaben) 2.126.686,00 1.910.835,00 Jubiläumsgelder 1.369.759,00 1.224.159,00 Beratungskosten 64.820,93 65.525,32 Prüfungskosten 24.970,00 24.970,00 Übrige (Instandhaltung Infrastruktur, Fahrparkerhaltung, Abgrenzung Eingangsrechnungen, etc.) 4.048.349,18 5.618.614,13 7.634.585,11 8.844.103,45 8. Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Zusammensetzung und Fristigkeiten auf: A N H A N G Z U R B I L A N Z U N D G & V - R E C H N U N G

35 A N H A N G Z U R B I L A N Z U N D G & V - R E C H N U N G Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden im Ausmaß von TEUR 7.947 (2020: TEUR 8.781) dingliche Sicherheiten bestellt. Als Sicherungsobjekt dienen die unter Verwendung der Kreditmittel erworbenen Vermögensgegenstände. Die Sicherungsübereignung ist mit der Rückführung aller Mittel aus dem Kreditvertrag befristet. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 995.441,81 (2020: TEUR 6.183) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. 9. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen. Wir prognostizieren die künftigen Miet- und Leasingverpflichtungen wie folgt: 2021 2020 EUR EUR Für das folgende Geschäftsjahr 260.000,00 173.000,00 Für die 5 folgenden Geschäftsjahre 1.200.000,00 865.000,00 10. Eventualverbindlichkeiten Die Gesellschaft weist unter der Bilanz Verbindlichkeiten aus Haftungsverhältnissen mit folgender Zusammensetzung auf: 11. Derivative Finanzinstrumente Die Gesellschaft bedient sich keiner derivativen Finanzinstrumente. 31.12.2021 31.12.2020 EUR EUR Haftungsübernahmen LTE Logistik- und Transport-GmbH 16.777.144,00 18.784.518,50 Haftungsübernahmen Adria Transport d.o.o., Koper 1.805.568,55 2.388.941,50 18.582.712,55 21.173.460,00

36 A N H A N G Z U R B I L A N Z U N D G & V - R E C H N U N G III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse gliedern sich nach Tätigkeitsbereichen wie folgt: 2. Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen Die Aufwendungen für Abfertigungen setzen sich wie folgt zusammen: Die Aufwendungen für Mitglieder der Geschäftsführung und leitende Angestellte einerseits sowie andere Arbeitnehmer:innen anderseits unterbleibt gem. § 242 Abs. 4 UGB. 2021 2020 EUR EUR Anpassung Abfertigungsrückstellungen 174.493,00 -2.164,00 Rückzahlung Leistungen APK-Pensionskasse AG -1.033.927,79 -1.034.801,06 Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen 290.497,64 258.055,03 Abfertigungszahlungen 1.144.728,22 1.153.566,29 575.791,07 374.656,26 2021 2020 EUR EUR Busbetrieb Personenverkehrseinnahmen 8.260.084,19 7.738.027,57 Bahnbetrieb Personenverkehrseinnahmen 26.433.720,85 23.943.115,63 Güterverkehrseinnahmen 916.563,42 951.260,41 Diverse 2.908,40 30.552,72 27.353.192,67 24.924.928,76 Sonstige Erlöse weiterverrechneter Kosten 931.184,04 1.108.413,38 Miet- und Pachterlöse 843.521,30 836.744,11 Sonstige Erlöse 519.934,55 1.066.735,71 2.294.639,89 3.011.893,20 37.907.916,75 35.674.849,53

37 3. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Aufgrund der Bestimmungen des § 5 Privatbahngesetz idF BGBL I 82/1999 war die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH bis zum 31. Dezember 2003 von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit. Seit 1. Jänner 2004 unterliegt die Gesellschaft der unbeschränkten Körperschaftssteuerpflicht. Gemäß § 198 Abs. 9 UGB sind für Differenzen zwischen den unternehmensrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen, bei einer sich daraus ergebenden Steuerbe- bzw. -entlastung, eine Rückstellung für passive latente Steuern bzw. ein eigener Aktivposten für aktive latente Steuern anzusetzen. Eine Aktivierung von aktiven latenten Steuern wurde nicht durchgeführt, da die Gesellschaft jährlich echte nicht steuerbare Zuschüsse erhält, welche in der steuerlichen Überleitungsrechnung das unternehmensrechtliche Ergebnis mindern. Eine steuerliche Nutzung der Differenzen zwischen den unternehmensrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen bzw. den steuerlichen Verlustvorträgen ist mangels der voraussichtlichen Verwertbarkeit aufgrund der Steuerplanung nicht möglich. IV. Sonstige Angaben 1. Angaben zu Beteiligungsunternehmen Zusammensetzung der Beteiligungen zum 31.12.2020: Die LTE Logistik- und Transport-GmbH wurde mit dem Gesellschaftsvertrag vom 29. Mai 2000 gegründet und am 02. September 2000 in das Firmenbuch eingetragen. Mit dem Abtretungsvertrag vom 17. Juni 2015 wurden 50 % der Anteile an der LTE Logistik- und Transport-GmbH veräußert. A N H A N G Z U R B I L A N Z U N D G & V - R E C H N U N G Name Sitz Anteil Eigenkapital Ergebnis d. letzten Geschäftsjahres in % EUR EUR LTE Logistik- und Transport-GmbH Graz 50 2021: 19.745.381,73 2020: 13.134.841,22 2021: 6.610.540,51 2020: 3.135.833,33 Lavamünder Bahn Betriebs GmbH Graz 100 2021: -21.833,27 2020: -19.953,96 2021: - 1.879,31 2020: - 1.923,26 Adria Transport d.o.o. Koper, SLO 50 2021: 7.137.754,00 2020: 4.617.914,00 2021: 2.770.295,00 2020: 517.335,00

38 Die Lavamünder Bahn Betriebs GmbH wurde mit dem Gesellschaftsvertrag vom 26. April 2002 gegründet und am 25. Mai 2002 in das Firmenbuch eingetragen. Gegenwärtig hat das Unter-nehmen seine operativen Tätigkeiten eingestellt. Die Adria Transport d.o.o. wurde mit 11. Mai 2005 gegründet. Die Gesellschaft selbst ist Mutterunternehmen und erstellt einen Konzernabschluss gemäß §§ 244 UGB ff. Der Konzernabschluss liegt am Landesgericht Graz für ZRS auf. 2. Angaben zu Aufwendungen für die Durchführung der Abschlussprüfung Eine Aufschlüsselung gemäß § 238 Abs 1 Z 18 UGB entfällt, da das Unternehmen einen Konzernabschluss aufstellt und eine derartige Information darin enthalten ist. Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer werden im Konzernabschluss der GKB offengelegt. 3. Offenlegung wesentlicher finanzieller Risiken die weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind Die Gesellschaft hat vom BMK bis dato jährlich bedeutsame Infrastrukturtransferzahlungen erhalten, welche auch für die Zukunft fix eingeplant sind. 4. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten Die Zahl der Beschäftigten, auf Basis Vollzeitäquivalent, betrug: 5. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Gemäß § 238 Z 12 UGB werden keine marktunüblichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemacht. A N H A N G Z U R B I L A N Z U N D G & V - R E C H N U N G 2021 2020 Arbeiter:innen 291 274 Angestellte 169 166 Gesamt 460 440

39 6. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Geschäftsführung -Herr Generaldirektor KR Mag. Franz Weintögl Hinsichtlich der an den Geschäftsführer gewährten Bezüge wird die Schutzklausel gem. § 242 Abs. 4 UGB in Anspruch genommen. Aufsichtsrat (nach Beschlussfassung / Entsendung): - Frau Mag.a Elisabeth Landrichter, Vorsitzende *) - Frau Dr.in Susanne Maria Kappel, Stellvertreterin der Vorsitzenden - Herr Dipl. Ing. Andreas Tropper *) - Herr Peter Gröblbauer **) - Herr Christian Hochegger **) - Herr Helmut Koch *) **) - Herr Mag. Florian Binder *) - Herr Dipl. Ing. Ulrich Flamm, BSc (bis 22.11.2021) - Herr Mag. Bernhard Bauer (seit 22.11.2021) - Frau Mag.a Eva Riegler *) Mitglieder des Bilanzausschusses **) Vom Betriebsrat entsandt Für die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats wurde im Berichtsjahr eine Rückstellung in Höhe von EUR 30.000,00 (2020: TEUR 30) gebildet. In 2021 wurden insgesamt EUR 53.400,00 (2020: TEUR 49) an Aufsichtsratsvergütungen ausbezahlt. 7. Ergebnisverwendungsvorschlag Für das Geschäftsjahr 2021 wird seitens der Geschäftsführung vorgeschlagen, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. 8. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Mittlerweile wurde der Finanzierungsvertrag, der im Wesentlichen Investitionen zur Erreichung der Klimaziele beinhaltet, seitens des Bundes Ende 2021 unterzeichnet. Mit der Unterzeichnung des Landes Steiermark im ersten Quartal des Jahres 2022 wurde der Vertrag rechtskräftig und konnten die Maßnahmen mit Hochdruck eingeleitet werden. Die Planungen sehen dabei vor, dass mit der Fertigstellung der Koralmbahn im Jahr 2025 der Abschnitt Wettmannstätten – Wies sowie der Graz-Köflacherbahnhof elektrifiziert sein müssen. Die restliche GKB wird dann spätestens 2028 elektrifiziert sein. Ungelöst bleibt das Thema Abspaltung GKB-Infrastruktur und dessen Eingliederung in die ÖBB sowie die damit zusammenhängenden Auswirkungen. Einerseits gilt es in einem sehr engen Zeitkorsett, den Investitionszeitplan jedenfalls umsetzen zu müssen, andererseits würde eine Abspaltung das Unternehmen vom

40 integrierten Eisenbahnunternehmen in ein Eisenbahnverkehrsunternehmen wandeln und sich in dieser neuen Struktur neu aufstellen bzw. eine positive Fortbestehensprognose darlegen. Gerade in Anbetracht der auf das Unternehmen zukommenden massiven Änderungen stellt der Wunsch des Eigentümers eine besondere Herausforderung dar. Es ist aktuell noch nicht abschätzbar, wie sich COVID-19 im Herbst 2022 entwickeln und wie die Wirtschaft durch die Ukraine-Krise weiter beeinflusst wird. Damit sind auch die anhaltenden negativen Auswirkungen auf die globalisierte Weltwirtschaft, die Beschaffungs- und Absatzmärkte und somit auch auf unsere Gesellschaft nicht seriös beurteilbar. Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH Generaldirektor KR Mag. Franz Weintögl Graz, 25. Mai 2022

41 Bestätigungsvermerk

42 Bestätigungsvermerk Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH, Graz, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum des Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einB E S T Ä T I G U N G S V E R M E R K

43 zustellen oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: ► ►Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können ► ►Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. ► ►Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. ► ►Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche B E S T Ä T I G U N G S V E R M E R K

44 Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. ► ►Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Bericht zum Lagebericht Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt. Mag. Edgar Pitzer Wirtschaftsprüfer Graz, 27. Juni 2022 B E S T Ä T I G U N G S V E R M E R K

RkJQdWJsaXNoZXIy NTgxNjc=