Seite 21 - Geschaeftsbericht

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Teil IV: Mitnahme von lebenden Tieren
Kleine, ungefährliche und in Behältnisse untergebrachte lebende Tiere werden
unentgeltlich befördert. Die Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass
Verletzungen und Verunreinigungen von Personen, sowie Beschädigungen und
Verunreinigungen von Fahrzeugen der GKB ausgeschlossen sind.
Für Hunde, die nicht in Behältnissen untergebracht sind, ist ein bisssicherer Maulkorb
erforderlich.
Jeder Fahrgast darf einen Hund unentgeltlich mitnehmen. Für jeden
mitgenommenen Hund, der nicht unentgeltlich zu befördern ist, wird als
Beförderungspreis der Fahrpreis nach Preistafel 5 berechnet.
Bei Assistenz-Hunden ist ein bisssicherer Maulkorb nicht erforderlich.
Gültige Hundekarten werden anerkannt.
Der Fahrgast darf kranke Tiere nicht mitnehmen.
Für die Beaufsichtigung und Haftung gilt Ziffer 7.3 sinngemäß.