Das Top-Ticket erleichtert die Nutzung des öffentlichen Verkehrs
Das preisgünstige Ticket gilt ein Jahr lang für alle öffentlichen Verkehrsmittel in der ganzen Steiermark.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.verbundlinie.at
Achtung: Das Top-Ticket ersetzt die vormaligen Aufzahlungsmöglichkeiten in den Stadtzonen (z. B. Graz), die Nachmittags-Bildungskarte und seit 2014 auch das Ferien-Ticket für die Sommerferien! Das Schüler/innen-/Lehrlings-Ticket ist grundsätzlich auf allen Verbundlinien in den aufgedruckten Tarifzonen gültig! Leider ist der Erwerb dieses Tickets für Student/innen nicht möglich!
Grundlegende Anspruchsvoraussetzungen
Anspruchsberechtigt sind alle Schüler/innen und Lehrlinge längstens bis zum Ablauf jenes Kalendermonats, in dem sie das 24. Lebensjahr vollenden. Weiters muss für sie die österreichische Familienbeihilfe bezogen werden und Hauptwohnsitz oder Schule/Lehrstelle müssen in der Steiermark liegen. Für SchülerInnen/Lehrlinge, die weder die österreichische Staatsbürgerschaft noch die Staatsbürgerschaft einer EWR-Vertragspartei oder der Schweiz besitzen, ist der Familienbeihilfenbezug durch eine Bestätigung des Finanzamtes nachzuweisen.
Zusätzliche Bedingungen:Das Schüler/innen-Ticket bekommen Schüler, wenn sie an mindestens vier Tagen in der Woche im Verbundlinienverkehr von und zu einer Schule fahren, die Öffentlichkeitsrecht hat. Das Lehrlings-Ticket erhält man, wenn man in einem anerkannten Lehrverhältnis steht bzw. an einer Ausbildungsform nach dem Berufsausbildungsgesetz teilnimmt und an mindestens drei Tagen pro Woche im Verbundlinienverkehr fährt.
Das Top-Ticket erhalten alle Schüler/innen und Lehrlinge, die die grundlegenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, auch wenn sie nicht vier bzw. drei Mal pro Woche von/zur Schule/Lehrstelle fahren (z. B. auch Internatsschüler/innen, die die Verbundlinien nur am Wochenende nutzen oder Fahrgäste des Gelegenheitsverkehrs)