Personentarif der Graz-Köflacher Bahn ab 1. Jänner 2014 - page 31

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wurde, oder in denen die Person, die den Vorschuss erhalten hat, keinen
Entschädigungsanspruch hatte, zurückgefordert.
20. Verjährung der Ansprüche
Ansprüche auf Schadenersatz aufgrund der Haftung der GKB bei Tötung oder
Verletzung des Fahrgastes verjähren
-
im Fall des Fahrgastes drei Jahre nach dem Unfall,
-
im Fall anderer Berechtigter drei Jahre nach dem Tod des Fahrgastes,
spätestens jedoch fünf Jahre ab dem Tag des Unfalls.
Andere Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren in einem Jahr. Die
Verjährungsfrist beträgt jedoch zwei Jahre bei Ansprüchen wegen eines Schadens,
der auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die entweder in der
Absicht, einen solchen Schaden herbeizuführen, oder leichtfertig und in dem
Bewusstsein begangen wurde, das ein solcher Schaden mit Wahrscheinlichkeit
eintreten werde.
Ansprüche aus dem EKHG verjähren in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem
der Ersatzberechtigte von dem Schaden und von der Person des Ersatzpflichtigen
Kenntnis erlangt, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in 30 Jahren vom Unfall an.
21. Rechtsgrundlagen
Die Fahrgastrechte gründen sich auf die Einheitlichen Rechtsvorschriften für den
Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung (CIV), der EG-Verordnung
1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über
die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr, das Bundesgesetz zur
VO (EG) Nr. 1371/2007, das Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz
(EisbBFG), das Eisenbahngesetz (EisbG) und das Eisenbahn- und
Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG) jeweils in der geltenden Fassung.
Weitere Information zum Thema Fahrgastrechte unter
.
GKB Eisenbahn-Personenverkehr
Arbeitssprache: deutsch
Anregungen und Kritik, Köflacher Gasse 35-41, 8020 Graz,
Tel. 0316/5987-300, E-Mail:
Eingereichte Beschwerden werden innerhalb eines Monats beantwortet.
An die Schlichtungsstelle der Schienen-Control GmbH, der unabhängigen
Regulierungsbehörde im Schienenverkehr, können sich Fahrgäste wenden, die mit
der Entscheidung des Eisenbahnunternehmens im Beschwerdeverfahren nicht
einverstanden sind. Genauere Informationen unter
Schienen-Control GmbH
z. H. Schlichtungsstelle
Praterstraße 62-64
1020 Wien
Tel.: +43 1 5050707 700
Fax: +43 1 5050707 180
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