Personentarif der Graz-Köflacher Bahn ab 1. Jänner 2014 - page 24

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Teil V: Mitnahme von lebenden Tieren
Kleine, ungefährliche und in Behältnissen untergebrachte lebende Tiere werden
unentgeltlich befördert. Die Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass
Verletzungen und Verunreinigungen von Personen, sowie Beschädigungen und
Verunreinigungen von Fahrzeugen der GKB ausgeschlossen sind.
Für Hunde, die nicht in Behältnissen untergebracht sind, ist ein bisssicherer Maulkorb
erforderlich.
Jeder Fahrgast darf einen Hund unentgeltlich mitnehmen. Für jeden Hund, der nicht
unentgeltlich zu befördern ist, wird als Beförderungspreis der Fahrpreis nach Preistafel
5 des 2. Abschnittes berechnet.
Bei Assistenz-Hunden ist ein bisssicherer Maulkorb nicht erforderlich.
Für die Beaufsichtigung und Haftung gelten die Bestimmungen für das Handgepäck
sinngemäß.
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