Personentarif der Graz-Köflacher Bahn ab 1. Jänner 2014 - page 7

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Teil I: Allgemeine Bestimmungen
1.
Geltungsbereich
Die GKB übernimmt, sofern im Folgenden keine Abweichungen oder Ergänzungen
angeführt sind, die Beförderung von Personen und deren Handgepäck, sowie die
Mitnahme von Fahrrädern und lebenden Tieren auf den von ihr betriebenen
Strecken (Graz - Köflach und Graz - Lieboch – Wies-Eibiswald) sowie in den Zügen
der GKB zwischen Graz Hbf über Werndorf nach Wettmannstätten.
Für die Beförderung von Personen mit Verbundausweisen gelten die
Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Steiermark.
Für die unentgeltliche Beförderung von Schülern und Lehrlingen gelten die mit der
Republik Österreich geschlossenen Verträge und Zusatzvereinbarungen sowie der
Vertrag über die Einbeziehung der Schüler – und Lehrlingsfreifahrt in den
Verkehrsverbund Steiermark, in der jeweils gültigen Fassung.
Für die durchgehende Beförderung von Personen von und zu den Österreichischen
Bundesbahnen gelten auch die Tarifbestimmungen des Handbuches für den
Personentarif der ÖBB
(
)
.
Dieser Tarif gilt auch für die Beförderung mit Straßenfahrzeugen und mit anderen
Verkehrsmitteln bei vorübergehender Störung des Eisenbahnbetriebes.
Diese Tarife und Verträge sind für die GKB und ihre Fahrgäste als Beförderungsvertrag
verbindlich.
Durch die Wahl des Fahrausweises ergeben sich die anzuwendenden
Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen.
Die GKB führt keine durchgehende Abfertigung von lebenden Tieren, Handgepäck
bzw. Fahrrädern nach den Bahnhöfen anderer Bahnverwaltungen durch.
2.
Begriffsbestimmungen
In diesem Tarif werden die nachstehend genannten Begriffe in den jeweils
angeführten Bedeutungen verwendet:
Ausweis
Amtlicher Lichtbildausweis, aus dem das Geburtsdatum hervorgeht, und der im
Falle der Inanspruchnahme von Fahrpreisermäßigungen vorzuweisen ist.
Assistenz-Hunde
sind Hunde, die speziell für Menschen mit Behinderung ausgebildet sind.
Assistenz-Hunde sind Rollstuhl-, Signal-, Therapie-, Blindenführerhunde sowie Hunde in
Ausbildung, in Begleitung von Personen mit einer Ausbildungsbestätigung des
Partner-Hunde-Institutes. Diese sind gekennzeichnet (entsprechendes Brustgeschirr)
oder verfügen über ein entsprechendes Dokument und werden unentgeltlich
befördert.
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