Personentarif der Graz-Köflacher Bahn ab 1. Jänner 2014 - page 8

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Besetzter Bahnhof
Verkehrsstelle, die dem Personen- und Reisegepäckverkehr dient und in der
Fahrausweise zur Ausgabe gelangen.
Beförderungsvertrag
Vertrag zwischen der GKB und dem Fahrgast über die Durchführung einer oder
mehrerer Beförderungsleistungen.
Binnenverkehr der GKB
Fahrten, die ausschließlich im GKB-Netz (einschließlich von/nach Graz Hbf bzw.
Werndorf) stattfinden.
Menschen mit Behinderung und/oder eingeschränkter Mobilität
Personen, die
- einen Grad der Behinderung/Minderung von mind. 70 % nachweisen oder
- eine erhöhte Familienbeihilfe gemäß des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967
beziehen, sofern bei ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 70 % oder
die voraussichtlich dauernde Selbsterhaltungsunfähigkeit festgestellt wurde oder
- Bezieher von Pflegegeldern sowie von anderen vergleichbaren Leistungen auf
Grund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften (z.B. Pflegezulage,…) sind
oder
- das Pflegegeld mindestens der Pflegegeldstufe drei aufgrund ihrer
Sehbehinderung beziehen oder in deren Behindertenpass der Eintrag „blind oder
stark sehbehindert“ ist oder
- als Beschädigte im Sinne der Bestimmungen des Kriegsopferversorgungsgesetz
1957 oder als Opfer des Kampfes um ein freies demokratisches Österreich im
Sinne der Bestimmungen des Opferfürsorgegesetz 1947 anzusehen sind und
deren
Grad
der
Behinderung
nach
den
Bestimmungen
des
Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 um mindestens 70 % gemindert ist.
Fahrausweis
Aufgrund eines Beförderungsvertrages ausgegebener Ausweis, welcher zu einer oder
mehreren bestimmten Beförderungen einer oder mehrerer Personen berechtigt.
Fahrpreis
Entgelt, das für die Inanspruchnahme einer Beförderungsleistung zu entrichten ist;
sonstige Engelte sind nicht eingeschlossen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist
der Fahrpreis im Voraus zu entrichten.
Haltestelle
Verkehrsstelle, die dem Personenverkehr dient.
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