Nachhaltig unterwegs

Nachhaltig unterwegs zur GKB - Die letzte Meile

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Die GKB bietet verschiedene nachhaltige Möglichkeiten an, um die "letze Meile" zur und von der S-Bahn umweltfreundlich zurückzulegen.

Alle Bahnhöfe und Haltestellen der GKB verfügen über Parkplätze bzw. moderne Park & Ride-Anlagen für PKW und Stellplätze für einspurige Fahrzeuge, wodurch der Umstieg auf die Bahn erleichtert wird. Bahnkundinnen und Bahnkunden der GKB fahren mit dem eigenen Fahrzeug zu einem der Park & Ride-Parkplätze oder zu einer Stellfläche an einem Bahnhof bzw. einer Haltestelle, steigen dort auf den Zug um und nutzen die Vorteile öffentlicher Mobilität. Unabhängig davon ob sie pendeln oder eine Ausflugsfahrt unternehmen, gewinnt die Reise durch die Nutzung dieser Kombinationsmöglichkeit an Komfort und Sicherheit. Park & Ride-Angebote stellen für uns die ideale Schnittstelle zwischen individuellem und öffentlichem Verkehr dar.

Achtung: Das Parken auf P&R-Parkplätzen und anderen Parkflächen der GKB bzw. das Abstellen von einspurigen Fahrzeugen ist ausschließlich Fahrgästen und Kund:innen bzw. mit schriftlicher Genehmigung durch den zuständigen Bereichsvorstand gestattet, wenn Flächen verfügbar sind und nicht von der GKB benötigt werden. Pendler:innen oder Mehrfachparker:innen müssen immer eine Kopie des Dauerfahrscheins (Monats-, Halbjahres- oder Jahreskarte bzw. des Klimatickets) hinter der Windschutzscheibe deponieren! Für den Graz Köflacherbahnhof und alle Bahnhöfe im Grazer Stadtgebiet bzw. das Unternehmensgelände in Graz ist jedoch jedenfalls eine schriftliche Parkgenehmigung durch den zuständigen Bereichsvorstand erforderlich, die Hinterlegung eines Dauerfahrscheines - auch wenn dieser für die Zone 101 und 201 gilt - ist nicht ausreichend! Schriftliche Parkgenehmigungen für unternehmensfremde Personen werden seit 1. Jänner 2022 grundsätzlich nur mehr in absolut notwendigen Fällen, nach ausreichender Begründung, ausgestellt.

Rechtlicher Hinweis: Durch den Erwerb einer Fahrkarte entsteht keinerlei Anspruch auf einen Parkplatz auf Betriebsgelände der GKB, dazu gehören auch die Park and Ride-Flächen! Die Ausgabe von Parkgenehmigungen kann jederzeit - ohne Angabe von Gründen - verweigert, bereits erteilte Genehmigungen widerrufen bzw. eingezogen werden. Insbesondere auf den Parkflächen im Großraum Graz bzw. Graz Umgebung wird widerrechtliches Dauerparken auf allen Flächen der GKB ausnahmslos geahndet! Parkflächen außerhalb der Betriebsflächen und den Liegenschaften der GKB fallen nicht in die Zuständigkeit des Unternehmens.

 


E-LadestelleElektromobilität bei der GKB

An einigen Bahnhöfen stehen bereits Elektrotankstellen zur Verfügung, die von der GKB in Kooperation mit der Energie Steiermark und dem Land Steiermark errichtet wurden. Am Bahnhof Lieboch und im Großraum Graz können von den Kund/innen und Kunden der GKB moderne tim-Knotenpunkte mit Carsharing-Angeboten genutzt werden. Die GKB arbeitet am Ausbau von E-Mobility-Angeboten und der vollständigen Elektrifizierung des Streckennetzes. Bei der Neubeschaffung von Dienstfahrzeugen für Wartungs- und Servicetätigkeiten setzt die GKB, wenn möglich, auf moderne Elektrofahrzeuge.

 

 


Bahn und RadBahn und Rad

Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad um zur Bahn zu kommen oder in der Freizeit. Die GKB kommt diesem umweltfreundlichen Mobilitätstrend bereits seit vielen Jahren mit speziellen Serviceleistungen entgegen. Der Transport von Fahrrädern erfolgt in allen Zügen der GKB kostenlos.

Achtung: Voraussetzung ist, dass ausreichend Platz vorhanden ist und das (Elektro-)Fahrrad selbst verladen wird. Aus technischen und rechtlichen Gründen, können pro Zuggarnitur nur etwa 6 Fahrräder im dafür vorgesehenen Bereich mitgenommen werden. Die Mitnahme von Fahrrädern, Elektrofahrrädern, E-Scootern oder anderen Fahrzeugen kann aus Sicherheits- oder Platzgründen verweigert werden, insbesondere wenn die Fahrzeuge im Zug nicht ausreichend gesichert werden können oder nicht genügend geeignete Abstellflächen verfügbar sind. Die Mitnahme von Fahrrädern in den Bussen der GKB ist nicht möglich. Die Mitnahme von Elektro- oder Motorrollern ist verboten! Die Mitnahme von Lasten(fahr)rädern ist aus Platzgründen nicht möglich. An den Bahnhöfen und Haltestellen der GKB gibt es, zumeist überdachte, Abstellflächen für einspurige Fahrzeuge.

Rechtlicher Hinweis: Die Beförderung von Fahrgästen hat jederzeit Vorrang! Durch den Erwerb einer Fahrkarte entsteht keinerlei Rechtsanspruch auf die Beförderung von Fahrrädern, E-Bikes oder anderen Fahrzeugen!

Bild: S-Bahn Steiermark_Lamm

 

Bahn und Rad

Klimafreundliche Regionalmobilität durch Mikro-ÖV-Angebote: Regionale Taxi´s für die letzte Meile

Mit innovativen Mikro-ÖV-Lösungen - wie regioMOBIL und WEINmobil oder SAM Oststeiermark bzw. LAVMobil - bietet die GKB in der Südwest- bzw. Oststeiermark und in Ostkärnten flexible und komfortable Mobilitätsangebote für die letzte Meile in der Region an. Ein großes Augenmerk liegt dabei – entsprechend der Forcierung der Elektromobilität bei der GKB – auf dem Einsatz von alternativen und umweltfreundlichen Antriebsmitteln. Vom und zum Bahnhof transportieren sie daher möglichst Elektrotaxis zum Zielhaltepunkt. Die Überbrückung der letzten Meile wird somit nicht nur bequemer, sondern auch umweltfreundlich möglich.

In Kooperation mit den regionalen Taxiunternehmen setzt die GKB auf den Ausbau einer ökologischen Fahrzeugflotte und damit einen weiteren wichtigen Schritt für eine nachhaltige Last-Mile Lösung in der Region.

 

Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH
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