Mit 25. Jänner 2021 treten die folgenden Neuerungen in Kraft:
Der Mindestabstand wird auf 2 Meter vergrößert. Dieser ist an allen öffentlichen Orten einzuhalten. Davon ausgenommen sind natürlich Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie nicht im gemeinsamen Haushalt wohnhafte Lebenspartnerinnen/Lebenspartner, einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspersonen.
Das Tragen einer FFP2-Maske (oder einer gleichwertigen bzw. höherwertigen Maske) ist nun in öffentlichen Verkehrsmittel verpflichtend.
Die FFP2-Pflicht gilt ab dem Alter von 14 Jahren, ab 6 Jahren kann stattdessen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Jüngere Kinder müssen den Mund-Nasenbereich nicht abdecken.
Anbei alle Informationen zur GKB und weiterführende Links:
Verlängerung des Lockdowns bis vorerst 3. Februar 2021