Die Bauabschnitte der Elektrifizierung im Überblick

Die Elektrifizierung der GKB.
Eines der wichtigsten Zukunftsprojekte der Steiermark.

Die Bauabschnitte im Überblick

Die Elektrifizierung der GKB soll bis 2028 in zwei Bauphasen umgesetzt werden. Die Elektrifizierungs- und Bahnausbauprojekte in Graz, Graz-Umgebung und der Weststeiermark verteilen sich insgesamt auf fünf Bauabschnitte. In Rahmen dieser fünf Abschnitte werden, teilweise auch zeitig überlappend, die eigentlichen Elektrifizierungsmaßnahmen sowie ergänzende Sicherungstechnik- und Infrastrukturprojekte realisiert. Unten finden Sie die nach Bauabschnitten aufgeschlüsselte Auflistung der bereits abgeschlossenen, laufenden oder geplanten Elektrifizierungs- und Infrastrukturmaßnahmen:

  • Aufstellung von Oberleitungsmasten, Installation der Oberleitung und Errichtung von betrieblich erforderlichen elektrischen Anlagen für den S-Bahnbetrieb.
  • Adaptierung der Sicherungstechnik- und Stellwerkanlagen.
  • Errichtung der für den S-Bahnbetrieb notwendigen Abstell-, Wartungs- und Serviceinfrastruktur auf Bahngrund der GKB.
  • Aufstellung von Oberleitungsmasten, Installation der Oberleitung und Errichtung von betrieblich erforderlichen elektrischen Anlagen für den S-Bahnbetrieb.
  • Errichtung eines 1200 Meter langen, zweigleisigen Abschnitts im Stadtgebiet von Graz von der Wetzelsdorferstraße bis auf Höhe Abstaller- bzw. Grottenhofstraße. Ein weiterer zweigleisiger Ausbau bis Lieboch ist in den derzeitigen Planungen nicht vorgesehen und daher auch nicht Teil der aktuellen Einreichung für die angestrebte Eisenbahnrechtlichen Genehmigung. Das Zielnetz 2040 ist eine langfristige Strategie des Bundes zum Ausbau des Bahnnetzes in Österreich bzw. im südwestlichen Zentralraum der Steiermark. Die Erarbeitung von Fachentwürfen für die Umsetzung der für das Zielnetz 2040 vorgesehen Projekte und die weitere politische Abstimmung, erfolgen durch den zuständigen Infrastrukturbetreiber und das Bundesministerium.
  • Errichtung einer Nahverkehrsdrehscheibe mit Straßenunterführung in der Peter-Rosegger-Straße. Dadurch entsteht eine Übergangsmöglichkeit zum innerstädtischen Öffi-Verkehr, auch die zukünftige Einbindung einer Straßenbahnlinie ist hier möglich.
  • Im Rahmen einer umfassenden und sicheren Gesamtlösung für alle Eisenbahnkreuzungen im Grazer Westen haben sich der Bund, das Land Steiermark, die Stadt Graz und der Infrastrukturbetreiber zudem auf die Errichtung von weiteren Unterführungen in der Reininghausstraße, der Wetzelsdorferstraße, der Kärntnerstraße und der Gradnerstraße verständigt. Diese vier Unterführungen sollen bis 2032 fertiggestellt sein und zum Teil ebenfalls zu Nahverkehrsdrehscheiben mit Busanbindung ausgebaut werden.
  • Errichtung von sechs Schrankenanlagen an den verbleibenden Bahnübergängen in Graz.
  • Beim Bahnhof Graz Straßgang wird ein Wendegleis neu errichtet.
  • Attraktivierung und Modernisierung aller Bahnhöfe und Haltestellen entlang der Strecke.
  • Errichtung von einzelnen Unterführungen in Graz Umgebung. Alle verbleibenden Eisenbahnkreuzungen bis Lieboch werden technisch noch besser gesichert.
  • Modernisierung der Stellwerksanlagen und Adaptierung von Sicherungstechnikanlagen.
  • Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Unterführung Peter-Rosegger-Straße bzw. entlang des 1200 Meter langen zweigleisigen Ausbauabschnitts. Die Höhe der Lärmschutzwände wird voraussichtlich 1 Meter über Schienenoberkante betragen.
  • Aufstellung von Oberleitungsmasten, Installation der Oberleitung und Errichtung von betrieblich erforderlichen elektrischen Anlagen für den S-Bahnbetrieb.
  • Adaptierung der beiden Tunnelbauwerke, wobei der Kremser Tunnel fast vollständig neu errichtet werden muss.
  • Attraktivierung und Modernisierung aller Bahnhöfe und Haltestellen entlang der Strecke.
  • Modernisierung der Stellwerksanlagen und Adaptierung von Sicherungstechnikanlagen.
  • Alle verbleibenden Eisenbahnkreuzungen werden technisch noch besser gesichert.
  • Aufstellung von Oberleitungsmasten, Installation der Oberleitung und Errichtung von betrieblich erforderlichen elektrischen Anlagen für den S-Bahnbetrieb.
  • Attraktivierung und Modernisierung aller Bahnhöfe und Haltestellen entlang der Strecke.
  • Modernisierung der Stellwerksanlagen und Adaptierung von Sicherungstechnikanlagen wurde in diesem Abschnitt bereits durchgeführt.
  • Alle verbleibenden Eisenbahnkreuzungen wurden bereits technisch noch besser gesichert.
  • Aufstellung von Oberleitungsmasten, Installation der Oberleitung und Errichtung von betrieblich erforderlichen elektrischen Anlagen für den S-Bahnbetrieb.
  • Errichtung eines 1500 Meter langen, zweigleisigen Übergangs zur Koralmbahn im Bereich des Bahnhofs Weststeiermark. Die Verbindung über den Bf. Groß St. Florian bleibt erhalten.
  • Die Attraktivierung und Modernisierung aller Bahnhöfe und Haltestellen in diesem Abschnitt und der Ausbau des Bahnhofs Deutschlandsberg Stadt zur Nahverkehrsdrehscheibe ist abgeschlossen.
  • Modernisierung der Stellwerksanlagen und Adaptierung von Sicherungstechnikanlagen ist in diesem Abschnitt abgeschlossen.
  • Alle verbleibenden Eisenbahnkreuzungen wurden technisch noch besser gesichert.

1. Neugestaltung der Fahrgastbereiche

Die Attraktivierung von Bahnhöfen und Haltestellen umfasst in der Regel die Überdachung von Bahnsteigen und Zugangsbauwerken. Alle Bahnanlagen werden außerdem modern und barrierefrei gestaltet, sowie mit Rampen oder Personentunnel und Liftanlagen ausgestattet. Auf den Bahnsteigen gibt es ein ortsfestes Fahrgastinformationssystem. Entlang der Bahnstrecke werden Bushaltebereiche, Park and Ride- bzw. Bike and Ride-Anlagen ausgebaut.

2. Lärmschutzmaßnahmen

Elektrische Schienenfahrzeuge sind leiser als die aktuell verwendeten Dieselfahrzeuge. Die Lärmentwicklung in den einzelnen Bauabschnitten wird in Gutachten erhoben, die Teil der öffentlich aufliegenden Einreichunterlagen für das jeweilige Genehmigungsverfahren sind. Es werden jedenfalls alle vorgeschriebenen Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt und alle gesetzlichen bzw. technischen Grenzwerte eingehalten.

3. Notwendige Grundstücksablösen

Der Infrastrukturbetreiber bemüht sich mit vorhandenen eigenen Flächen oder Grundstücken im Besitz der öffentlichen Hand das Auslagen zu finden. Sollte trotzdem die Nutzung von Flächen in Privatbesitz nötig sein, wird frühzeitig versucht mit den Betroffenen eine einvernehmliche Lösung zu finden. Zuerst wird an jene Eigentümer herangetreten, die von größeren Grundablösen betroffen sind. Danach werden alle anderen Betroffenen kontaktiert. Alle Ablösen erfolgen entgeltlich, d. h. die Flächen werden mit Gutachten bewertet und Eigentümer:innen dementsprechend entschädigt.

4. UVP-Feststellungsverfahren und Eisenbahnrechtliche Genehmigung

Nach dem rechtskräftigen UVP-Feststellungsbescheid vom 23. November 2020 ist für das vorgelegte Elektrifizierungsprojekt und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Zudem gilt auch in den für jeden Bauabschnitt einzeln durchzuführenden eisenbahnrechtlichen Verfahren - wie in UVP-Verfahren - der jeweils aktuelle Stand der Technik und der Wissenschaft als Beurteilungsmaßstab.

5. Zukünftiger Zugverkehr, Streckenplanung und Zugumleitungen auf der Koralmbahn

Eine Grundlage für den Feststellungsbescheid sind die Planungen für den zukünftigen Zielfahrplan für die GKB. Er sieht ab 2028 einschließlich aller Optionen im am stärksten befahrenen Abschnitt weniger als 50.000 Zugfahrten pro Jahr vor. Der nur 1200 Meter lange zweigleisige Ausbau im Stadtgebiet ist für notwendige Zugbegegnungen unbedingt erforderlich. Eine unterirdische Trassenführung im Stadtgebiet wurde geprüft, aber aus technischen und finanziellen Gründen verworfen. Eine solches Projekt würde neben sehr hohen Kosten, eine jahrelange Totalsperre der Strecke und massive Belastungen für die Bevölkerung mit sich bringen. Eine Umleitung des Fernverkehrs über das S-Bahn-Netz ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Im Falle von Streckensperren im Bereich der Koralmbahn, sollen die Fernverkehrszüge lt. Auskunft der ÖBB weiträumig über die aktuelle Bestandsstrecke im oberen Murtal umgeleitet werden. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.

6. Elektrifizierungsgrund / Auswirkungen durch elektrische und magnetische Felder

Die Elektrifizierung der weststeirischen Regionalbahnstrecken mit einem Oberleitungssystem ist die technisch und wirtschaftlich sinnvollste Lösung, um die Beförderungskapazität bei der GKB zu erhöhen. Die Möglichkeit wasserstoff- oder batteriebetriebene Schienenfahrzeuge einzusetzen wurde geprüft, aber aus technischen und wirtschaftlichen Gründen verworfen. Dadurch werden ab 2028 rund 16.000 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart. Das für diese Elektrifizierung genutzte Bahnstromsystem ist bereits seit Jahrzehnten in Verwendung. Die Planung erfolgt nach dem geltenden Stand der Technik, somit entsprechend der Richtlinien der OVE und der Vorgaben der ICNIRP. Es werden alle Gesetze, Normen und Richtlinien sowie die Empfehlungen der WHO und der EU eingehalten. In externen Gutachten werden die Auswirkungen untersucht, sie sind Teil der öffentlich aufliegenden Einreichunterlagen für das jeweilige Genehmigungsverfahren. Daher sind gesundheitliche Gefährdungen nach aktuellem Stand der Technik auszuschließen. Vorsorglich werden bei der Errichtung der Anlagen grundsätzlich auch Minderungsmaßnahmen im Sinne der umsichtigen Vermeidung und zur Beachtung des Vorsorgeprinzips getroffen. Dies bedeutet, dass alle Belastungen durch elektrische oder magnetische Felder, so gering wie möglich gehalten werden.

  • Aufstellung von Oberleitungsmasten, Installation der Oberleitung und Errichtung von betrieblich erforderlichen elektrischen Anlagen für den S-Bahnbetrieb.
  • Adaptierung der Sicherungstechnik- und Stellwerkanlagen.
  • Errichtung der für den S-Bahnbetrieb notwendigen Abstell-, Wartungs- und Serviceinfrastruktur auf Bahngrund der GKB.
  • Aufstellung von Oberleitungsmasten, Installation der Oberleitung und Errichtung von betrieblich erforderlichen elektrischen Anlagen für den S-Bahnbetrieb.
  • Errichtung eines 1200 Meter langen, zweigleisigen Abschnitts im Stadtgebiet von Graz von der Wetzelsdorferstraße bis auf Höhe Abstaller- bzw. Grottenhofstraße. Ein weiterer zweigleisiger Ausbau bis Lieboch ist in den derzeitigen Planungen nicht vorgesehen und daher auch nicht Teil der aktuellen Einreichung für die angestrebte Eisenbahnrechtlichen Genehmigung. Das Zielnetz 2040 ist eine langfristige Strategie des Bundes zum Ausbau des Bahnnetzes in Österreich bzw. im südwestlichen Zentralraum der Steiermark. Die Erarbeitung von Fachentwürfen für die Umsetzung der für das Zielnetz 2040 vorgesehen Projekte und die weitere politische Abstimmung, erfolgen durch den zuständigen Infrastrukturbetreiber und das Bundesministerium.
  • Errichtung einer Nahverkehrsdrehscheibe mit Straßenunterführung in der Peter-Rosegger-Straße. Dadurch entsteht eine Übergangsmöglichkeit zum innerstädtischen Öffi-Verkehr, auch die zukünftige Einbindung einer Straßenbahnlinie ist hier möglich.
  • Im Rahmen einer umfassenden und sicheren Gesamtlösung für alle Eisenbahnkreuzungen im Grazer Westen haben sich der Bund, das Land Steiermark, die Stadt Graz und der Infrastrukturbetreiber zudem auf die Errichtung von weiteren Unterführungen in der Reininghausstraße, der Wetzelsdorferstraße, der Kärntnerstraße und der Gradnerstraße verständigt. Diese vier Unterführungen sollen bis 2032 fertiggestellt sein und zum Teil ebenfalls zu Nahverkehrsdrehscheiben mit Busanbindung ausgebaut werden.
  • Errichtung von sechs Schrankenanlagen an den verbleibenden Bahnübergängen in Graz.
  • Beim Bahnhof Graz Straßgang wird ein Wendegleis neu errichtet.
  • Attraktivierung und Modernisierung aller Bahnhöfe und Haltestellen entlang der Strecke.
  • Errichtung von einzelnen Unterführungen in Graz Umgebung. Alle verbleibenden Eisenbahnkreuzungen bis Lieboch werden technisch noch besser gesichert.
  • Modernisierung der Stellwerksanlagen und Adaptierung von Sicherungstechnikanlagen.
  • Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Unterführung Peter-Rosegger-Straße bzw. entlang des 1200 Meter langen zweigleisigen Ausbauabschnitts. Die Höhe der Lärmschutzwände wird voraussichtlich 1 Meter über Schienenoberkante betragen.
  • Aufstellung von Oberleitungsmasten, Installation der Oberleitung und Errichtung von betrieblich erforderlichen elektrischen Anlagen für den S-Bahnbetrieb.
  • Adaptierung der beiden Tunnelbauwerke, wobei der Kremser Tunnel fast vollständig neu errichtet werden muss.
  • Attraktivierung und Modernisierung aller Bahnhöfe und Haltestellen entlang der Strecke.
  • Modernisierung der Stellwerksanlagen und Adaptierung von Sicherungstechnikanlagen.
  • Alle verbleibenden Eisenbahnkreuzungen werden technisch noch besser gesichert.
  • Aufstellung von Oberleitungsmasten, Installation der Oberleitung und Errichtung von betrieblich erforderlichen elektrischen Anlagen für den S-Bahnbetrieb.
  • Attraktivierung und Modernisierung aller Bahnhöfe und Haltestellen entlang der Strecke.
  • Modernisierung der Stellwerksanlagen und Adaptierung von Sicherungstechnikanlagen wurde in diesem Abschnitt bereits durchgeführt.
  • Alle verbleibenden Eisenbahnkreuzungen wurden bereits technisch noch besser gesichert.
  • Aufstellung von Oberleitungsmasten, Installation der Oberleitung und Errichtung von betrieblich erforderlichen elektrischen Anlagen für den S-Bahnbetrieb.
  • Errichtung eines 1500 Meter langen, zweigleisigen Übergangs zur Koralmbahn im Bereich des Bahnhofs Weststeiermark. Die Verbindung über den Bf. Groß St. Florian bleibt erhalten.
  • Die Attraktivierung und Modernisierung aller Bahnhöfe und Haltestellen in diesem Abschnitt und der Ausbau des Bahnhofs Deutschlandsberg Stadt zur Nahverkehrsdrehscheibe ist abgeschlossen.
  • Modernisierung der Stellwerksanlagen und Adaptierung von Sicherungstechnikanlagen ist in diesem Abschnitt abgeschlossen.
  • Alle verbleibenden Eisenbahnkreuzungen wurden technisch noch besser gesichert.

1. Neugestaltung der Fahrgastbereiche

Die Attraktivierung von Bahnhöfen und Haltestellen umfasst in der Regel die Überdachung von Bahnsteigen und Zugangsbauwerken. Alle Bahnanlagen werden außerdem modern und barrierefrei gestaltet, sowie mit Rampen oder Personentunnel und Liftanlagen ausgestattet. Auf den Bahnsteigen gibt es ein ortsfestes Fahrgastinformationssystem. Entlang der Bahnstrecke werden Bushaltebereiche, Park and Ride- bzw. Bike and Ride-Anlagen ausgebaut.

2. Lärmschutzmaßnahmen

Elektrische Schienenfahrzeuge sind leiser als die aktuell verwendeten Dieselfahrzeuge. Die Lärmentwicklung in den einzelnen Bauabschnitten wird in Gutachten erhoben, die Teil der öffentlich aufliegenden Einreichunterlagen für das jeweilige Genehmigungsverfahren sind. Es werden jedenfalls alle vorgeschriebenen Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt und alle gesetzlichen bzw. technischen Grenzwerte eingehalten.

3. Notwendige Grundstücksablösen

Der Infrastrukturbetreiber bemüht sich mit vorhandenen eigenen Flächen oder Grundstücken im Besitz der öffentlichen Hand das Auslagen zu finden. Sollte trotzdem die Nutzung von Flächen in Privatbesitz nötig sein, wird frühzeitig versucht mit den Betroffenen eine einvernehmliche Lösung zu finden. Zuerst wird an jene Eigentümer herangetreten, die von größeren Grundablösen betroffen sind. Danach werden alle anderen Betroffenen kontaktiert. Alle Ablösen erfolgen entgeltlich, d. h. die Flächen werden mit Gutachten bewertet und Eigentümer:innen dementsprechend entschädigt.

4. UVP-Feststellungsverfahren und Eisenbahnrechtliche Genehmigung

Nach dem rechtskräftigen UVP-Feststellungsbescheid vom 23. November 2020 ist für das vorgelegte Elektrifizierungsprojekt und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Zudem gilt auch in den für jeden Bauabschnitt einzeln durchzuführenden eisenbahnrechtlichen Verfahren - wie in UVP-Verfahren - der jeweils aktuelle Stand der Technik und der Wissenschaft als Beurteilungsmaßstab.

5. Zukünftiger Zugverkehr, Streckenplanung und Zugumleitungen auf der Koralmbahn

Eine Grundlage für den Feststellungsbescheid sind die Planungen für den zukünftigen Zielfahrplan für die GKB. Er sieht ab 2028 einschließlich aller Optionen im am stärksten befahrenen Abschnitt weniger als 50.000 Zugfahrten pro Jahr vor. Der nur 1200 Meter lange zweigleisige Ausbau im Stadtgebiet ist für notwendige Zugbegegnungen unbedingt erforderlich. Eine unterirdische Trassenführung im Stadtgebiet wurde geprüft, aber aus technischen und finanziellen Gründen verworfen. Eine solches Projekt würde neben sehr hohen Kosten, eine jahrelange Totalsperre der Strecke und massive Belastungen für die Bevölkerung mit sich bringen. Eine Umleitung des Fernverkehrs über das S-Bahn-Netz ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Im Falle von Streckensperren im Bereich der Koralmbahn, sollen die Fernverkehrszüge lt. Auskunft der ÖBB weiträumig über die aktuelle Bestandsstrecke im oberen Murtal umgeleitet werden. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.

6. Elektrifizierungsgrund / Auswirkungen durch elektrische und magnetische Felder

Die Elektrifizierung der weststeirischen Regionalbahnstrecken mit einem Oberleitungssystem ist die technisch und wirtschaftlich sinnvollste Lösung, um die Beförderungskapazität bei der GKB zu erhöhen. Die Möglichkeit wasserstoff- oder batteriebetriebene Schienenfahrzeuge einzusetzen wurde geprüft, aber aus technischen und wirtschaftlichen Gründen verworfen. Dadurch werden ab 2028 rund 16.000 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart. Das für diese Elektrifizierung genutzte Bahnstromsystem ist bereits seit Jahrzehnten in Verwendung. Die Planung erfolgt nach dem geltenden Stand der Technik, somit entsprechend der Richtlinien der OVE und der Vorgaben der ICNIRP. Es werden alle Gesetze, Normen und Richtlinien sowie die Empfehlungen der WHO und der EU eingehalten. In externen Gutachten werden die Auswirkungen untersucht, sie sind Teil der öffentlich aufliegenden Einreichunterlagen für das jeweilige Genehmigungsverfahren. Daher sind gesundheitliche Gefährdungen nach aktuellem Stand der Technik auszuschließen. Vorsorglich werden bei der Errichtung der Anlagen grundsätzlich auch Minderungsmaßnahmen im Sinne der umsichtigen Vermeidung und zur Beachtung des Vorsorgeprinzips getroffen. Dies bedeutet, dass alle Belastungen durch elektrische oder magnetische Felder, so gering wie möglich gehalten werden.

Projektinformation
Für weitere Informationen zur Elektrifizierung der GKB oder zu anderen Infrastrukturprojekten wenden Sie sich bitte an die Unternehmenskommunikation der GKB unter der E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bei persönlichen Fragen und Anliegen an die unabhängige Ombudsstelle der GKB: Ombudsmann Peter Stoeßl, Tel.-Nr. +43 664 88688749 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH
Köflacher Gasse 35-41, A-8020 Graz

© 2020 All rights reserved by Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH
idee-werbeagentur.at

Search

Diese Website verwendet Cookies und Dienste von Drittanbietern, die bei Ihnen lokal gespeichert werden. Durch Cookies und Dienste von Drittanbietern werden Geräte erkannt, die unsere Webseite bereits besucht haben. Dies ermöglicht eine bessere Darstellung der Webseiteninhalte. Notwendige Cookies sind technisch erforderlich, damit Sie unsere Webseiten nutzen können und alle Funktionen zur Verfügung stehen. Ohne diese Cookies können die angeforderten Services nicht bereitgestellt werden. Diese Cookies sind daher nicht deaktivierbar. Social-Media-Cookies ermöglichen es, Inhalte auf der Website mit sozialen Medien zu teilen und Interaktionen mit Social-Media-Plattformen zu ermöglichen. Im Falle einer Ablehnung sind nicht alle Services der Webseite wie Google Dienste, YouTube, Facebook oder Instagram nutzbar. Diese Cookies sind deaktivierbar.