Die Bauabschnitte im Überblick
Die Elektrifizierung der GKB soll bis 2028 in zwei Bauphasen umgesetzt werden. Die Elektrifizierungs- und Bahnausbauprojekte in Graz, Graz-Umgebung und der Weststeiermark verteilen sich insgesamt auf fünf Bauabschnitte. In Rahmen dieser fünf Abschnitte werden, teilweise auch zeitig überlappend, die eigentlichen Elektrifizierungsmaßnahmen sowie ergänzende Sicherungstechnik- und Infrastrukturprojekte realisiert. Unten finden Sie die nach Bauabschnitten aufgeschlüsselte Auflistung der bereits abgeschlossenen, laufenden oder geplanten Elektrifizierungs- und Infrastrukturmaßnahmen:
Die Attraktivierung von Bahnhöfen und Haltestellen umfasst in der Regel die Überdachung von Bahnsteigen und Zugangsbauwerken. Alle Bahnanlagen werden außerdem modern und barrierefrei gestaltet, sowie mit Rampen oder Personentunnel und Liftanlagen ausgestattet. Auf den Bahnsteigen gibt es ein ortsfestes Fahrgastinformationssystem. Entlang der Bahnstrecke werden Bushaltebereiche, Park and Ride- bzw. Bike and Ride-Anlagen ausgebaut.
Elektrische Schienenfahrzeuge sind leiser als die aktuell verwendeten Dieselfahrzeuge. Die Lärmentwicklung in den einzelnen Bauabschnitten wird in Gutachten erhoben, die Teil der öffentlich aufliegenden Einreichunterlagen für das jeweilige Genehmigungsverfahren sind. Es werden jedenfalls alle vorgeschriebenen Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt und alle gesetzlichen bzw. technischen Grenzwerte eingehalten.
Der Infrastrukturbetreiber bemüht sich mit vorhandenen eigenen Flächen oder Grundstücken im Besitz der öffentlichen Hand das Auslagen zu finden. Sollte trotzdem die Nutzung von Flächen in Privatbesitz nötig sein, wird frühzeitig versucht mit den Betroffenen eine einvernehmliche Lösung zu finden. Zuerst wird an jene Eigentümer herangetreten, die von größeren Grundablösen betroffen sind. Danach werden alle anderen Betroffenen kontaktiert. Alle Ablösen erfolgen entgeltlich, d. h. die Flächen werden mit Gutachten bewertet und Eigentümer:innen dementsprechend entschädigt.
Nach dem rechtskräftigen UVP-Feststellungsbescheid vom 23. November 2020 ist für das vorgelegte Elektrifizierungsprojekt und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Zudem gilt auch in den für jeden Bauabschnitt einzeln durchzuführenden eisenbahnrechtlichen Verfahren - wie in UVP-Verfahren - der jeweils aktuelle Stand der Technik und der Wissenschaft als Beurteilungsmaßstab.
Eine Grundlage für den Feststellungsbescheid sind die Planungen für den zukünftigen Zielfahrplan für die GKB. Er sieht ab 2028 einschließlich aller Optionen im am stärksten befahrenen Abschnitt weniger als 50.000 Zugfahrten pro Jahr vor. Der nur 1200 Meter lange zweigleisige Ausbau im Stadtgebiet ist für notwendige Zugbegegnungen unbedingt erforderlich. Eine unterirdische Trassenführung im Stadtgebiet wurde geprüft, aber aus technischen und finanziellen Gründen verworfen. Eine solches Projekt würde neben sehr hohen Kosten, eine jahrelange Totalsperre der Strecke und massive Belastungen für die Bevölkerung mit sich bringen. Eine Umleitung des Fernverkehrs über das S-Bahn-Netz ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Im Falle von Streckensperren im Bereich der Koralmbahn, sollen die Fernverkehrszüge lt. Auskunft der ÖBB weiträumig über die aktuelle Bestandsstrecke im oberen Murtal umgeleitet werden. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.
Die Elektrifizierung der weststeirischen Regionalbahnstrecken mit einem Oberleitungssystem ist die technisch und wirtschaftlich sinnvollste Lösung, um die Beförderungskapazität bei der GKB zu erhöhen. Die Möglichkeit wasserstoff- oder batteriebetriebene Schienenfahrzeuge einzusetzen wurde geprüft, aber aus technischen und wirtschaftlichen Gründen verworfen. Dadurch werden ab 2028 rund 16.000 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart. Das für diese Elektrifizierung genutzte Bahnstromsystem ist bereits seit Jahrzehnten in Verwendung. Die Planung erfolgt nach dem geltenden Stand der Technik, somit entsprechend der Richtlinien der OVE und der Vorgaben der ICNIRP. Es werden alle Gesetze, Normen und Richtlinien sowie die Empfehlungen der WHO und der EU eingehalten. In externen Gutachten werden die Auswirkungen untersucht, sie sind Teil der öffentlich aufliegenden Einreichunterlagen für das jeweilige Genehmigungsverfahren. Daher sind gesundheitliche Gefährdungen nach aktuellem Stand der Technik auszuschließen. Vorsorglich werden bei der Errichtung der Anlagen grundsätzlich auch Minderungsmaßnahmen im Sinne der umsichtigen Vermeidung und zur Beachtung des Vorsorgeprinzips getroffen. Dies bedeutet, dass alle Belastungen durch elektrische oder magnetische Felder, so gering wie möglich gehalten werden.
Die Attraktivierung von Bahnhöfen und Haltestellen umfasst in der Regel die Überdachung von Bahnsteigen und Zugangsbauwerken. Alle Bahnanlagen werden außerdem modern und barrierefrei gestaltet, sowie mit Rampen oder Personentunnel und Liftanlagen ausgestattet. Auf den Bahnsteigen gibt es ein ortsfestes Fahrgastinformationssystem. Entlang der Bahnstrecke werden Bushaltebereiche, Park and Ride- bzw. Bike and Ride-Anlagen ausgebaut.
Elektrische Schienenfahrzeuge sind leiser als die aktuell verwendeten Dieselfahrzeuge. Die Lärmentwicklung in den einzelnen Bauabschnitten wird in Gutachten erhoben, die Teil der öffentlich aufliegenden Einreichunterlagen für das jeweilige Genehmigungsverfahren sind. Es werden jedenfalls alle vorgeschriebenen Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt und alle gesetzlichen bzw. technischen Grenzwerte eingehalten.
Der Infrastrukturbetreiber bemüht sich mit vorhandenen eigenen Flächen oder Grundstücken im Besitz der öffentlichen Hand das Auslagen zu finden. Sollte trotzdem die Nutzung von Flächen in Privatbesitz nötig sein, wird frühzeitig versucht mit den Betroffenen eine einvernehmliche Lösung zu finden. Zuerst wird an jene Eigentümer herangetreten, die von größeren Grundablösen betroffen sind. Danach werden alle anderen Betroffenen kontaktiert. Alle Ablösen erfolgen entgeltlich, d. h. die Flächen werden mit Gutachten bewertet und Eigentümer:innen dementsprechend entschädigt.
Nach dem rechtskräftigen UVP-Feststellungsbescheid vom 23. November 2020 ist für das vorgelegte Elektrifizierungsprojekt und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Zudem gilt auch in den für jeden Bauabschnitt einzeln durchzuführenden eisenbahnrechtlichen Verfahren - wie in UVP-Verfahren - der jeweils aktuelle Stand der Technik und der Wissenschaft als Beurteilungsmaßstab.
Eine Grundlage für den Feststellungsbescheid sind die Planungen für den zukünftigen Zielfahrplan für die GKB. Er sieht ab 2028 einschließlich aller Optionen im am stärksten befahrenen Abschnitt weniger als 50.000 Zugfahrten pro Jahr vor. Der nur 1200 Meter lange zweigleisige Ausbau im Stadtgebiet ist für notwendige Zugbegegnungen unbedingt erforderlich. Eine unterirdische Trassenführung im Stadtgebiet wurde geprüft, aber aus technischen und finanziellen Gründen verworfen. Eine solches Projekt würde neben sehr hohen Kosten, eine jahrelange Totalsperre der Strecke und massive Belastungen für die Bevölkerung mit sich bringen. Eine Umleitung des Fernverkehrs über das S-Bahn-Netz ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Im Falle von Streckensperren im Bereich der Koralmbahn, sollen die Fernverkehrszüge lt. Auskunft der ÖBB weiträumig über die aktuelle Bestandsstrecke im oberen Murtal umgeleitet werden. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.
Die Elektrifizierung der weststeirischen Regionalbahnstrecken mit einem Oberleitungssystem ist die technisch und wirtschaftlich sinnvollste Lösung, um die Beförderungskapazität bei der GKB zu erhöhen. Die Möglichkeit wasserstoff- oder batteriebetriebene Schienenfahrzeuge einzusetzen wurde geprüft, aber aus technischen und wirtschaftlichen Gründen verworfen. Dadurch werden ab 2028 rund 16.000 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart. Das für diese Elektrifizierung genutzte Bahnstromsystem ist bereits seit Jahrzehnten in Verwendung. Die Planung erfolgt nach dem geltenden Stand der Technik, somit entsprechend der Richtlinien der OVE und der Vorgaben der ICNIRP. Es werden alle Gesetze, Normen und Richtlinien sowie die Empfehlungen der WHO und der EU eingehalten. In externen Gutachten werden die Auswirkungen untersucht, sie sind Teil der öffentlich aufliegenden Einreichunterlagen für das jeweilige Genehmigungsverfahren. Daher sind gesundheitliche Gefährdungen nach aktuellem Stand der Technik auszuschließen. Vorsorglich werden bei der Errichtung der Anlagen grundsätzlich auch Minderungsmaßnahmen im Sinne der umsichtigen Vermeidung und zur Beachtung des Vorsorgeprinzips getroffen. Dies bedeutet, dass alle Belastungen durch elektrische oder magnetische Felder, so gering wie möglich gehalten werden.
Projektinformation
Für weitere Informationen zur Elektrifizierung der GKB oder zu anderen Infrastrukturprojekten wenden Sie sich bitte an die Unternehmenskommunikation der GKB unter der E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bei persönlichen Fragen und Anliegen an die unabhängige Ombudsstelle der GKB: Ombudsmann Peter Stoeßl, Tel.-Nr. +43 664 88688749 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
GKB
Köflacher Gasse 35-41, 8020 Graz
Tel.: (0)316 5987-0
Fax: +43 316 5987-16
E-Mail: office@gkb.at